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Wer ist eigentlich diese PiA?

Seit einigen Wochen geistert sie wieder vermehrt durch die sozialen Netzwerke auf der Suche nach der maximalen Aufmerksamkeit: eine gewisse PiA, für die seit Kurzem sogar eine eigene Petition eingerichtet wurde. Doch wer ist eigentlich diese PiA und warum macht es Sinn, sie zu unterstützen?

von Nadine Thomas

Bei PiA handelt es sich um keine Frau, sondern um die Abkürzung für „Psychotherapeut*in in Ausbildung“. Wer Psychologische*r Psychotherapeut*in werden will, muss an das Masterstudium Psychologie eine in der Regel dreijährige Ausbildung dranhängen. Wer die anschließende staatliche Approbation besteht, darf den Titel „Psychologische*r Psychotherapeut*in“ tragen.

Psychotherapeut*in in Ausbeutung

Gerne wird die ursprüngliche Abkürzung abgewandelt in „Psychotherapeut*in in Ausbeutung“. Was zynisch klingt, ist leider Fakt. Die Lage, in der sich angehende Psychotherapeut*innen befinden, ist skandalös. Durchschnittlich verdient ein*e PiA 639€ im Monat, die Ausbildungskosten variieren zwischen 20.000 – 70.000 € für drei Jahre. Dabei sind die die Auszubildenden dem gleichen Arbeitspensum und Belastungen ausgesetzt wie ausgebildete Psychotherapeut*innen. Hinzu kommen Wochenendseminare, in denen Theorie vermittelt und Fallbeispiele besprochen werden. Über die gesamte Ausbildungszeit hinweg verfügen sie über keinen arbeits- oder sozialrechtlichen Status, haben keinen Anspruch auf Bezahlung, Mutterschutz oder Urlaub. Unter welchen Konditionen man arbeitet, unterliegt der Willkür der ausbildenden Klinik.

Keine Reformierung seit 1999

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG), welches die postgraduale Phase regelt, wurde seit seiner Einführung 1999 nicht mehr reformiert. Eine Reformierung, die ursprünglich schon für 2013-2017 geplant war, ist jetzt für 2020 geplant. Die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThGAusbRefG) sieht eine Approbationsprüfung nach dem Master vor. Nach der Approbation folgt dann keine Ausbildung, sondern eine Weiterbildung – aus PiA wird PiW.  Durch die Teilapprobation direkt nach dem Studium soll sichergestellt werden, dass die PiWs während ihrer Weiterbildung vergütet werden und sozialrechtlich versichert sind.

Nicht alle profitieren

Sowohl die Psychologiestudierende als auch der Bundesverband Deutscher Psychologen (BDP) begrüßen die geplante Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Doch geht ihnen die Reformierung nicht weit genug. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums gilt nämlich nur für diejenigen, die ihr Studium ab 2020 aufnehmen. Für alle anderen angehenden Psychotherapeut*innen, rund 20.000 an der Zahl, gelten nach wie vor die alten Bedingungen.

Nach 12 Jahren kein Anspruch mehr auf Ausbildung

Genau gegen diese Missstände sind am Freitag in Köln Psychologiestudierende und PiAs auf die Straße gegangen. Sie fordern eine Übergangsregelung für alle, die sich derzeit im Psychologiestudium oder in der Psychotherpeut*innen Ausbildung befinden. Zwar sieht das PsychThGAusbRefG eine Übergangsfrist für alle sich derzeit im Studium befindenden Psychologiestudierende vor. Diese Übergangsfrist verlangt aber nur, dass alle momentanen Psychologiestudierenden innerhalb von 12 Jahren ihre Psychotherapeutenausbildung abgeschlossen haben müssen. Danach haben sie keine Möglichkeit mehr, eine Ausbildung anzufangen – es sei denn, sie beginnen ihr Studium noch einmal von vorne.

Kein Platz für persönliche Entfaltung

Diese Übergangsfrist ist enorm eng bemessen. Wer Studium und Ausbildung ohne Pause durchzieht, braucht allein schon acht Jahre. Doch was ist, wenn man erst einmal berufliche Erfahrung sammeln möchte oder eine Promotion anstrebt? Was ist mit den Leuten, die sich die enorm teure Ausbildung nicht finanzieren können? Und was ist mit all denjenigen, die vorhaben, eine Familie zu gründen? Generell stellt sich die Frage, warum es überhaupt ein Verfallsdatum für fünf Jahre Studium geben soll. Der Konferenzrat der Psychologie-Fachschafts-Konferenz (PsyFaKo) fordert daher eine Quereinstiegsregelung, die es Bachelor- und Masterstudierenden möglich macht, in das neue System einzutreten.

Aktuelle Reform schafft Zwei-Klassen-System

Auch ändert die geplante Reformierung nichts an der aktuellen Situation aller jetzigen Psychotherapeut*innen in Ausbildung. Für sie gelten weiterhin die alten Konditionen. Dadurch würde eine absurde Parallelstruktur entstehen: angehende Psychotherapeut*innen im alten und neuen System würden nebeneinander die gleichen Tätigkeiten ausführen. Die einen ohne jegliche Sozialrechte und Vergütung, die anderen mit geregelten Konditionen. Dass das sozial ungerecht ist, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung. Daher fordert der PsyFaKo rechtliche Rahmenbedingungen, die den arbeits- und sozialrechtlichen Status aller aktuellen PiAs festlegen und Ihnen eine angemessene Vergütung zusichern.

Nicht zu Ende gedacht

In seiner Stellungnahme zum Kabinettsentwurf äußert der PsyFaKo noch weitere Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf. So zweifelt er die Studierbarkeit des Psychologiestudiums an. Durch eine geplante erste Approbationsprüfung nach dem Bachelor erhöhe sich der Druck auf die Studierenden, der während des Bachelorstudiums aufgrund der knappen Masterplätze so schon hoch sei. Auch seien die Konditionen für die Weiterbildung, welche die aktuelle Ausbildung ablösen soll, nicht ausreichend geklärt. So müssen die Kosten für die Weiterbildung  aller Voraussicht nach weiterhin von den PiWs selbst getragen werden. Denn die Ausbildung der Psychotherapeut*innen bleibt nach wie vor in der Hand von privaten Instituten.

Realismus überwiegt Optimismus

Psychologiestudierende und PiAs wollen den Gesetzentwurf des Bundesministeriums nicht einfach so hinnehmen. Um den Beschluss des Bundestages noch einmal zu ändern, hat der PsyFaKo eine Online-Petition eingerichtet.  Doch welche Chancen rechnen sich die Studierenden und PiAs aus? Susanne Spoo, die sich schon im letzten Teil Ihrer Ausbildung zur Psychotherapeutin befindet, ist da realistisch. Dass es eine Übergangsregelung geben wird, glaubt sie schon, sonst entstehe „ja eine komplett abstruse Situation“. „Aber was die Ausbildungskosten angeht, da habe ich fast keine Hoffnungen“, fährt die angehende Psychotherapeutin fort.

Auch ihr findet die aktuelle Lage der PiAs skandalös? Dann unterschreibt die Online-Petition, welche noch bis zum 28.05.2019 läuft. Wenn das Quorum von 50.000 Stimmen erreicht wird, wird über die Forderungen im Petitionsausschuss öffentlich beraten.

 

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