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Vielleicht lieber heute (Teil 6): Verbot des Werbespots gegen Regenwaldabholzung

Die britische Supermarktkette Iceland wollte auf die Ausrottung der Orang Utans aufgrund von Regenwaldzerstörungen zur Palmölgewinnung aufmerksam machen, doch dann schaltete sich die Medienaufsicht Clearcast ein…

Von Nadja Hochholz

Es ist ein Greenpeace-Animationsfilm. Ein Werbefilm, nichts weiter. Ein junger Orang Utan, hat sich im Kinderzimmer eines Mädchens gemütlich gemacht. Der kleine Orang Utan stellt ihr Kinderzimmer auf den Kopf. Das Mädchen wird wütend und möchte den Affen wegschicken. Vorher möchte sie jedoch erfahren, weshalb er überhaupt zu ihr gekommen ist. Und dann erzählt er seine Geschichte: Sein Regenwald wurde für den Anbau von Palmöl zerstört.

Doch ausgestrahlt werden, darf es nun nicht. Warum? Die Medienaufsicht Clearcast ist für die Freischaltung der Werbung in Großbritannien zuständig. Sie sagten, dass sie das Video ablehnen mussten und beriefen sich dabei auf das Kommunikationsgesetz aus dem Jahre 2003: Die Werbung darf nicht publiziert werden, wenn sie von, oder im Namen von Organisationen produziert werden, welche gänzlich, oder hauptsächlich, von politischer Natur sind. Der Inhalt des Videos spiele dabei keine Rolle. Nur bei Entfernung des Greenpeace-Logos dürfe das Video im Fernsehen gezeigt werden. Dies würde jedoch aufgrund von Urheberrechten Probleme bei der Veröffentlichung im Fernsehen mit sich ziehen.

Doch vielleicht wurde auch genau dies angezettelt. Denn nun wird das Video zur Auflehnung gegen Clearcasts Beschluss auf jeglichen sozialen Netzwerken geteilt und hat weltweit Aufmerksamkeit bekommen. Aus verständlichen Gründen: der Regenwaldabholzung, der Palmölgewinnung und der Bedrohung von Orang Utans und anderen Arten, deren Zuhause der Regenwald ist.

War das Verbot also im Endeffekt nicht doch postitiv? Als Grundlage für die jetztige Viralität des Videos?

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