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Social Bots und Meinungsmache im Netz – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Vorreiter

Ein Thema, welches die Gesellschaft und die Politik in jüngster Zeit immer wieder beschäftigte ist das Thema der Social Bots. Doch was sind Social Bots? Kann man sie pauschal als schlecht bezeichnen? Und welche Maßnahmen können gegen die vermeintliche Meinungsbeeinflussung ergriffen werden? Eine Partei, welche eine Vorreiterposition diesbezüglich einnimmt sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ein Thema, welches seit einigen Monaten die Gesellschaft und Politik immer wieder bewegt ist das Thema der Social Bots. Ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit, welches unter dem Gesichtspunkt der Social Bots diskutiert wurde, ist der Fall des Twitter-Accounts ‚Balleryna‘, welcher mit der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ (AFD) in Verbindung gebracht wurde.

Wenn die ‚Balleryna‘ gar keine Ballerina ist

Seit April 2011 hat der Account ‚Balleryna‘ rund 290.000 Follower gesammelt und hat ca. 87.000 Tweets abgesetzt (Stand Juni 2017) – das ist für einen Menschen kaum zu schaffen. Dies fiel auch der Berliner Zeitung ‚Tagesspiegel‘ auf und führte eine Untersuchung bezüglich des Accounts durch. Den Journalisten fiel dabei auf, dass der Account ‚Balleryna‘ innerhalb kürzester Zeit zum reichweitenstärksten Sprachrohr der AFD wurde, welches sogar den offiziellen AFD-Account übertrumpfte. Auffällig dabei war jedoch, dass die Follower selbst kaum Verbindungen zur AFD hatten, und dass von Ihnen abgesetzte Tweets nur zum Bruchteil in deutscher Sprache verfasst waren. Zudem fanden die Forscher heraus, dass die Accounts, welchen ‚Balleryna‘ folgt, ebenfalls eine enorm hohe Zahl an Followern haben. Alle diese Merkmale widersprechen laut ‚Tagesspiegel‘ der These der ‚Filterblasen‘ von Eli Pariser und sind ein Hinweis darauf, dass mit dem Followern etwas nicht stimmt. Schlussendlich gelangte der ‚Tagesspiegel‘ zu der Einschätzung, dass es sich bei dem Twitter-Account ‚Balleryna‘ selbst um keinen Social Bot handelt, da die Tweets nicht von Maschinen, sondern von wahren Personen abgesetzt wurden. Daher wird der Account in diesem Falle eher als Fake-Account gewertet, welcher von Parteianhänger in Abstimmung mit der Parteizentrale geführt wird, um Parteiwerbung zu machen und ein Grundrauschen zu erzeugen. Wenn nun der Account ‚Balleryna‘ nun nicht als Social Bot einzuordnen ist, wie kann ein Social Bot dann definiert werden? Und sind Social Bots generell als schlecht einzuordnen?

Tabea Rößner MdB, Bündnis 90/Die Grünen Fotonachweis: Stefan Kaminski/Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tabea Rößner MdB, Bündnis 90/Die Grünen
Fotonachweis: Stefan Kaminski/Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Laut dem ‚Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag‘ (TAB) sind Social Bots „Computerprogramme, die eine menschliche Identität vortäuschen und zu manipulativen Zwecken eingesetzt werden, indem sie wie Menschen im Internet kommunizieren“. Ziel der Social Bots ist nach Angaben des TAB somit die „Manipulation und Desinformation“ ihres Gegenübers. Nach aktueller Gesetzeslage können Urheber von Social Bots bislang jedoch weder identifiziert, noch belangt werden. Allerdings wird ein komplettes Verbot von Social Bots von vielen Experten und Politikern als kritisch betrachtet. So auch von der Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tabea Rößner. Laut Rößner dürfe man Social Bots nicht pauschal als schlecht ansehen, da sie auch sehr nützlich sein könnten. Jedoch müsse es eine Kennzeichnungspflicht geben, um den Nutzer darauf aufmerksam zu machen, dass er mit einer Maschine kommuniziere.

Die Grünen als Vorreiter

Rößner selbst gehört zusammen mit ihrer Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Vorreitern auf dem Gebiet Transparenz und Recht im Netz. Im April 2017 wurde daher ein Antrag seitens der Bundestagsfraktion beim Deutschen Bundestag eingereicht. In ihrem Antrag fordert die Partei dabei eine „Informationspflicht bei der Verwendung von Computerprogrammen“. Denn nur so könne man eine „effektive Verhinderung der intransparenten Beeinflussung demokratischer Willensbildungsprozesse und der missbräuchlichen Nutzung von Social Bots“ gewährleisten. Laut der Verantwortlichen müsse man Social Bots daher leicht erkennbar als auf diese Weise erzeugt kennzeichnen und man müsse Wege bereitstellen, sodass Nutzer Social Bots melden können. Diesen Meldungen müsse dann umgehend nachgegangen werden. Falls sich Urheber von Social Bots diesen Regelungen widersetzen würden, müssten diese gegebenenfalls mit Sanktionen rechnen, so Rößner.

Des Weiteren unterstreicht Rößner, dass die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als erste Partei eine „Selbstverpflichtung für einen fairen Bundestagswahlkampf 2017“ abgelegt habe. Laut Parteihomepage habe man sich zu diesem Schritt entschieden, da man sich der Bedrohung durch Hass, Hetze, Fake-News und Social Bots auf den demokratischen Meinungsbildungsprozess bewusst sei. Daher verpflichte man sich als Partei zum einen dazu, Botschaften, welche ihren Ursprung in der Partei haben deutlich als solche zu kennzeichnen, „sei es in der Online-Diskussion, beim Teilen von Inhalten oder auch bei bezahlter Werbung“. Des Weiteren wolle man generell auf die Nutzung von Social Bots verzichten, da so Meinungen vorgetäuscht und falsche Inhalte im Internet schnell verbreitet werden könnten. Laut Erklärung sehe man diese Selbstverpflichtung dahingehend jedoch nur als ersten Schritt und man wolle sich für eine gesetzliche Regelung diesbezüglich einsetzen. Ein weiterer Gesichtspunkt, welcher in der Erklärung angesprochen wird, sind die Parteifinanzierung und der Datenschutz. Auch hier wolle man für Transparenz sorgen, indem man die Grenzen für Veröffentlichungen von Parteispenden senke und Regelungen bezüglich des Parteisponsorings einführe. Zuletzt spricht sich die Partei in ihrer Selbstverpflichtung zudem deutlich gegen das Thema Fake-News aus, da ein „Wahlkampf mit Fakten und Argumenten“ geführt werden solle. Dies erwarte man auch von den anderen zur Wahl stehenden Parteien.

Mittels dieser „Selbstverpflichtung für einen fairen Wahlkampf 2017“ und dem Antrag für „Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots““ setzt die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein klares Statement gegen Meinungsbeeinflussung im Netz und gegen Parteien wie die AFD, welche jenem Kodex widersprechen. Man habe hier einen schweren Weg gewählt, da man sich als Partei ohne diese Maßnahmen gegen andere Parteien, die nicht fair agierten, im Wahlkampf durchsetzen müsse, so Rößner. Doch viele Wege führen zum (fairen) Ziel.

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