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Was zwitschert denn da vom Podium?

Konrad Adenauer – Neue Medien auf dem Vormarsch (Quelle: Adenauer; eigene Collage)

Ob bei Bündnis 90/Die Grünen, den Sozialdemokraten, den Christdemokraten, der FDP oder der Linken: Gezwitscher kommt von allen politischen Flügeln. Seit der Mikro­bloggingdienst Twitter und das iPad den Weg in den Bundestag gefunden haben, werden Grund­satzdiskussionen über die Zulassung von elektrischen Geräten im Bun­destag laut. Eine sonderbare Diskussion um deren legitime Verwendung nimmt ihren Lauf.

Der Deutsche Bundestag gilt als das Zentrum der Macht. Hier wird Politik gemacht. Doch die Neuen Medien verändern die Spielregeln der Politik. Ob E-Democracy, E-Government oder die Macht des im amerikanischen Präsident­schafts­wahlkampf exemplifizierten „grassroots-movements“ – im Zeichen des E’s verändern das Inter­net und die sozialen Medien das Zustandekommen politischer Ent­scheidungen funda­mental. Doch inwie­fern elektronische Geräte im Bundestag überhaupt benutzt werden dürfen steht auf einem ganz anderen Blatt.

Einfacher war’s mit einem Mikrofon

Zu Zeiten Adenauers, als es neben dem Mikrofon nur den Sprecher und das Plenum gab, als von Handys, Smartphones, iPad und Personal Computer nicht die Rede sein konnte, war die Welt noch in Ordnung. Hintergrundgespräche fanden in den zugehörigen Hinter­grund­zimmern statt, vielleicht schob mal der eine Abgeordnete dem anderen verstohlen einen Zettel zu. Damals gab es im Bundestag keine Kameras – und das sollte auch bis 2002 so bleiben. Erst mit dem Umzug nach Berlin wurden Kameras im Bundestag zulässig. Zu früheren Zeiten konnte ausschließlich das schriftliche Protokoll bemüht werden.

Jimmy Schulz (FDP) bei seiner „iPad-Rede“ (Quelle: Bundestag.de)

Jimmy Schulz (FDP) bei seiner „iPad-Rede“ (Quelle: Bundestag.de)

Um im Internetzeitalter anzukommen, schlug die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner kürzlich vor, tragbare Computer im Bundestag zuzulassen, unter anderem, damit man „mal zwischen zwei Tagesordnungspunkten wichtige Unterlagen abrufen“ könne. Tele­fonieren solle allerdings weiterhin verboten bleiben.

Dabei werden Kommunikationsformen wie SMS bereits seit Langem von den Abgeordneten (“live im Bundestag”), sozusagen unter der Hand, toleriert.

Das iPad-Verbot im Bundestag aufgebrochen

Erheblichen Anteil an der Aufarbeitung dieses Themas hat Jimmy Schulz, parlamentarischer Abgeordnete der FDP und Mitglied und Obmann der im März diesen Jahres initiierten Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesell­schaft“.

In der Bundes­tags­sitzung vom 10. Juni 2010 las er seine Rede vom iPad ab. Laut Geschäftsordnung ist im Bundestag aller­dings lediglich das Ablesen von Papier erlaubt. Ausgenommen sind von dieser Regelung nur Jour­nalisten. Bun­des­tags­präsi­dent Wolf­gang Thierse (SPD) ließ den Redner gewähren, wies im An­schluss aber auf eine nachgeordnete Unter­suchung des Vor­falles hin. Schulz selber sagt, er wolle „ein­fach einmal auspro­bieren, was damit geht“ und setzt sich für eine Überarbeitung der geltenden Bestimmungen ein. Was aus Sicht des Bun­des­­tages allerdings mit dem iPad „geht“ berät zurzeit der Bundes­geschäfts­ausschuss.

Zeitung auf Papier gleich Zeitung digital?

Was als ein politisches Beiwerk interpretiert werden kann, sehen andere, vor allem techno­logieaffine Blogger, als einen revolutionären Angriff auf veraltete Regulierungen. Das gute alte Papier, das bis dato als einziges Medium zugelassen ist und laut der Geschäftsordnung die „Würde des Hauses“ schützen soll, erhält nunmehr zunehmend Konkurrenz von den elektronischen Medien.

Die Digi­talisierung der Medienlandschaft muss auch für den Bundes­tag ein vor­rangiges Thema werden; erste, unsichere Schritte auf einem noch schmalen Pfad sind bereits zurückgelegt. Tatsache ist, dass die Bundesregierung sich mit der Analyse der Neuen Medien befasst, um Auswirkungen auf Politik und Gesellschaft prognosti­zierbarer zu machen. Vor allem Fragen zu Informationsfreiheit, Datenschutz, Medienkon­vergenz- und kom­petenz, stehen auf der Liste der zu behandelnden Themen ganz oben.

Dabei ist die Klärung solcher Fragestellungen längst überfällig. Diskussionen zum digitalen Urheber­recht, zum gesetzlich regulierten Umgang mit Personen- und Nutzerdaten schwelen in Dis­kussions­foren im Internet schon seit Langem. Die Liste der Fragen an die Gesetzgebung ist lang. Es wird Zeit, sie engagiert anzugehen – das Internet schläft nicht.

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